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UV-Schutz ist Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
Beruflicher Sonnenschutz ist keine Privatsache der Mitarbeiter. Ganz im Gegenteil: Nicht erst seit der sogenannte „weiße Hautkrebs“ eine anerkannte Berufskrankheit ist, ist ein angemessener Schutz vor UV-Strahlung für beruflich tätige Personen Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Arbeitgeber sind somit gesetzlich verpflichtet, jedem gefährdeten Mitarbeiter geeigneten UV-Schutz Sonnencreme zur Verfügung zu stellen.
UV-Schutz von Ostern bis Oktober
Es ist wichtig, sich vor UV-Strahlen zu schützen, insbesondere bei der Arbeit im Freien von Ostern bis Oktober, wenn die Sonne am stärksten scheint. Hier sind einige Tipps, wie Sie sich schützen können:
- Tragen Sie geeignete Kleidung: Bedecken Sie Ihre Haut so weit wie möglich mit Kleidung, die dicht gewebt und aus dunklen Farben besteht. Vermeiden Sie helle Farben, die die Sonnenstrahlen reflektieren können. Tragen Sie auch einen Hut mit einer breiten Krempe, um Ihr Gesicht, Ihre Ohren und Ihren Nacken zu schützen.
- Verwenden Sie Sonnenschutzmittel: Tragen Sie großzügig Sonnencreme auf alle unbedeckten Hautstellen auf, bevor Sie ins Freie gehen. Wählen Sie ein Produkt mit einem hohen SPF (Sun Protection Factor) und einem breiten Spektrum, das sowohl UVA- als auch UVB-Strahlen blockiert. Tragen Sie die Sonnencreme alle zwei Stunden erneut auf oder öfter, wenn Sie schwitzen oder im Wasser sind.
- Vermeiden Sie die Sonne während der Spitzenzeit: Die Sonnenstrahlen sind am stärksten zwischen 10 und 16 Uhr. Versuchen Sie, während dieser Zeit im Schatten zu bleiben oder unter einem Sonnenschirm oder einer Überdachung zu arbeiten.
- Trinken Sie ausreichend Flüssigkeit: Vermeiden Sie Dehydrierung durch regelmäßiges Trinken von Wasser und anderen Flüssigkeiten.
- Schützen Sie Ihre Augen: Tragen Sie eine Sonnenbrille mit UV-Schutz, um Ihre Augen vor schädlichen Strahlen zu schützen.
Indem Sie diese Tipps befolgen, können Sie sich vor den schädlichen Auswirkungen der UV-Strahlen schützen und sicherstellen, dass Sie während der Arbeit im Freien gesund und sicher bleiben.
Lichtschutzmittel = Arbeitsschutzmaßnahme
Lichtschutzmittel sind mehr als nur einfache Hautcremes aus der Freizeit, sondern effektive Arbeitsschutzmaßnahmen für UV-belastete Bereiche.
Die Wirksamkeit wird über den Lichtschutzfaktor (LSF) in genormten Untersuchungen bestimmt und dient so der erleichterten Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in Form von Hautschutzmitteln. Der Wert des Lichtschutzfaktors (LSF) auf Lichtschutzmitteln bezieht sich auf den Schutzeffekt vor UV-B-Strahlen. Er gibt an, wie viel länger man sich mit geschützter Haut im Vergleich zu ungeschützter Haut in der Sonne aufhalten kann, bevor ein Sonnenbrand entsteht.
Der LSF soll aber nicht genutzt werden, um sich vermeidbaren UV-Belastungen doch auszusetzen, da man ja vermeindlich geschützt sei. Die zugrundeliegende Eigenschutzzeit ist zu unscharf, um die Grenzbereiche der vermeindlichen Schutzdauer auszunutzen, denn auch Lichtschutzmittel mit hohem LSF filtern UV-B-Strahlung nicht vollständig (darum wird man trotz Sonnencreme auch braun):
Bei LSF 20 werden nur ca. 95 % der UV-B-Strahlen gefiltert und selbst bei LSF 50 ca. 98 %. Die Rötung wird zwar effektiv hinausgezögert, aber die Hautalterung und die Tumorentwicklung kann trotzdem negativ beeinflusst werden.
Lichtschutzmittel / Sonnencreme richtig anwenden
Die Wirksamkeit von Lichtschutzmitteln / Sonnenschutz hängt wesentlich davon ab, ob sie konsequent und großzügig aufgetragen werden. In der Praxis verlieren jedoch auch Mittel mit einem sehr hohen Lichtschutzfaktor und hoher Wasserfestigkeit mit der Zeit durch physische Belastung, Reibung, Schweiß und andere Einflüsse an Wirkung und müssen daher öfter erneuert werden.
Wie viel Sonnencreme benötigt ein Erwachsener?
Sonnencreme / Lichtschutzmittel werden meist nur sparsam aufgetragen. Doch gerade hier gilt mehr ist mehr! Lieber zu dick als zu dünn aufgetragen, das kann den Unterschied machen.
Z. B. Sie machen einen Strandurlaub und liegen sieben Tage am Strand und cremen sich durchschnittlich 3 mal am Tag mit je 30 ml Sonnencreme ein. Macht somit 90 ml am Tag und gut 630 ml die Woche. Das bedeutet nur Sie allein verbrauchen bereits gut 3 Flaschen Sonnencreme in einer Woche Strandurlaub. Machen Sie das?
Wie viel Sonnencreme ist nötig?
Eine kleine Regel hilft ihnen dabei; Teilen Sie den Körper in 11 etwa gleich große Bereiche auf:
- Gesicht, Hals & Nacken
- Brust
- Bauch
- Rücken
- Hüfte/Po
- linker Arm
- rechter Arm
- linker Oberschenkel
- rechter Oberschenkel
- linker Unterschenkel
- rechter Unterschenkel
Jeder Bereich sollte mit ca. 30 ml Sonnenschutz eingecremt werden (Zeigefinger und Mittelfinger in der Länge entsprechen ca. 30 ml). Nur Sonnenschutz / UV-Schutz der flächendeckend und in ausreichender Menge auf die Haut aufgetragen wird kann vor gefährlichen UV-Strahlen schützen und berufskrankheiten wie weißen Hautkrebs verhindern.
Und ganz WICHTIG! 1 x eincremen reicht nicht. Regelmäßig erneuern, mindestens alle 2 Stunden oder nach Bedarf nachcremen!
Mögliche Gefahren für bestimmte Berufe
Durch Sonnenlicht gefährdete Personen sind typischerweise die sogenannten Freilandarbeiter („Outdoor Worker“) und alle, die sich beruflich lange und relativ ungeschützt dem Sonnenlicht aussetzen müssen („Outdoor-Berufe“) wie zum Beispiel folgende Berufsgruppen:
• Bergführer und Skilehrer
• Betonbauer
• Briefträger
• Dach- und Fassadenbauer
• Dachdecker
• Erzieher
• Garten- und Landschaftsbauer
• Kanalbauer
• Land- und Forstwirte
• Maurer
• Müllwerker
• Obst- und Gemüsegärtner
• Schweißer
• Seefahrer
• Sportlehrer
• Stahlbaumonteure
• Steinbrecher
• Straßenbauer
• Zimmerer
Die meist jahrzehntelange Sonneneinstrahlung sind entscheidend für das Auftreten der Schäden und auch für die spätere Anerkennung als Berufskrankeit. Die UV-intensive Mittagssonne, Höhen- und Gewässerlagen sowie reflektierende Umgebungen (bspw. Schnee oder Asphalt) erhöhen das Risiko und müssen daher in die Gefährdungsbewertung für die entsprechende Tätigkeit einbezogen werden. Gewisse Risiken verbergen sich natürlich auch in Tätigkeiten bestimmter
Indoor-Berufe, wie bspw. beim Vorgang des Elektro-Schweißens. Auch in diesen Bereichen müssen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Den auch beim Schweißprozess UV-Strahlung entsteht.
Weitere Schutzmöglichkeiten
Neben der guten alten Sonnencreme (Lichtschutzmittel), wie die Physio UV Protect, für die unbedeckten Hautoberflächen ist das Tragen einen Kopfbedeckung wie einer Basecap oder einem Hut durchaus ratsam. Eine Schutzbrille wie die Helium Blue AF/AS von Hellberg Safety dient als Sonnenbrille für den Schutz der Augen (z. B. Graue Star). Dazu noch die passende lockere Kleidung.
Zudem sollte der aktuelle UV-Index berücksichtigt werden und wenn es die Arbeitsumgebung her gibt, überlegt werden ob die Arbeitszeit außerhalb der Mittagszeit stattfinden kann. Hier ist ja bekanntlich die Sonnenstrahlung und somit die UV-Strahlung am intensivsten. Der Aufbau von Sonnensegeln kann natürlich auch hier etwas abhilfe schaffen.
Ist die Gefahr von UV-Strahlung messbar?
Ja! Die Gefahr bzw. Belastung durch UV-Strahlung ist messbar und wird u. a. durch den „globalen solaren UV-Index“ erfasst. Dieser Maximalwert der UV-Belastung zur Mittagszeit (Einheit: 0-20; in Mitteleuropa meist nur bis 8) wird u. a. vom Bundesamt für Strahlenschutz mitgeteilt und kann als Vorhersage zur täglichen Sonnen- und UV-Belastung bei der Organisation des Arbeitsschutzes, z. B. zur Tagesablaufplanung, genutzt werden. Der UV-Index wird bspw. auch in der Wetterapp eines Smartphones mit angezeigt.
Wer übernimmt die Kosten für betrieblichen Sonnenschutz?
Der Arbeitgeber/der Vorgesetzte ist – wie in allen anderen Bereichen der Arbeitssicherheit – auch für das Thema UV-Schutz zuständig.
Er wird durch eine Gefährdungsbeurteilung die neueren Aspekte des UV-Schutzes, wie die Vermeidung der BK 5103, berücksichtigen. Frühere Unklarheiten über die Auswirkungen von UV-Licht sind nun beseitigt und UV-Schutz findet eine deutlich stärkere Berücksichtigung in speziellen Branchen / Berufen. Orientierend sind hier die Informationsschriften der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung SVLFG, die große Erfahrung zu dem Thema Sonnenschutz haben.
Gibt es Grenzwerte?
Im beruflichen Bereich gibt es Grenzwerte für UV-Strahlenexpositionen,
die von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfohlen werden. Um die Gefährdung durch
UV-Strahlung besser einschätzen und Schutzmaßnahmen entsprechend
anpassen zu können, empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick auf den
sogenannten „lokalen UV-Index“.
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