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Öffnungszeiten WORLD OF WORK: Mo-Fr. 9-18 Uhr, Sa. 10-15 Uhr
Telefonische Beratung Mo.-Fr.: 8-12 | 13-16 Uhr | Sa.: 10-15 Uhr | Tel. 07113807300

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1      Allgemeines/Geltungsbereich

(1)           Unseren Lieferungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde, die auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte gelten. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, bedürfen zu ihrer Geltung einer ausdrücklichen Bestätigung.

(2)           Die Produktseiten sowie weitere Darstellungen und Angaben auf den Internetseiten und im Online-Shop sind lediglich eine invitatio ad offerendum (Aufforderung selbst Angebote abzugeben), der Vertrag kommt erst zustande mit unserer Bestätigung der Bestellung oder mit vorbehaltloser Auslieferung.

2      Angebot und Vertragsabschluss

(1)          Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten, dies gilt auch dann, wenn dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen wurden. Der Käufer ist verpflichtet die Ware auf Basis des Angebots zu prüfen, ob und inwieweit sich diese für die vom Käufer vorgesehene Verwendung eignet. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot, die wir innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen können.

(2)          Angaben von uns zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

3      Preise und Zahlung

(1)          Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie zuzüglich Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(2)          Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).

(3)          Der Kaufpreis ist fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware, ohne jeden Abzug zu zahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind alle offen stehenden Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig, soweit wir die uns obliegenden Leistungen erbracht haben. Dies gilt auch bei Zahlungseinstellung oder bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(4)          Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.

(5)           Wir sind berechtigt noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

4      Lieferung und Lieferzeit

(1)          Die Lieferung erfolgt ab Lager (= Erfüllungsort). Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2)          Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

(3)          Angegebene Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, rechtzeitiger und vollständiger Selbstbelieferung (soweit diese rechtzeitig bei einem zuverlässigen Lieferanten beauftragt wurde), es sei denn, es wäre ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig, sie gelten jeweils als selbstständige Lieferung.

(4)          In Fällen höherer Gewalt (Arbeitskämpfe, Seuchen, Pandemien, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen und ähnliche nicht zu beeinflussende Ereignisse) verlängern sich vorgesehene Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Wird der Liefertermin dadurch um mehr als einen Monat überschritten sind beide Seiten berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags zurückzutreten. Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

(5)          Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme der Kaufsache oder erklärt er vorher ausdrücklich, dass er nicht abnehmen werde, können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich auf 25 % des Netto-Auftragswertes. Dem Käufer bleibt nachgelassen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzes ist durch die vorstehende Regelung nicht ausgeschlossen.

 

5      Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

(1)          Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.

(2)          Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

(3)          Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

6       Mängelansprüche des Käufers

 

(1)           Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften, für Kaufleute gelten die §§ 377 ff. HGB.

(2)           Im Falle eines Mangels der Kaufsache erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung. Für den Fall, dass die Nachbesserung fehlschlägt, unterbleibt oder aus Gründen verzögert wird, die wir zu vertreten haben, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung berechtigt.

(3)           Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen ein Jahr. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängel Haftung. Soweit wir im Rahmen des Lieferantenrückgriffs in Anspruch genommen werden sollen, ist der Käufer verpflichtet, ein ihm zugegangenes Verlangen auf Nacherfüllung ohne schuldhaftes Zögern an uns weiterzuleiten, um uns die Möglichkeit der Erledigung zu geben. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften. Für Schadenersatzansprüche gelten die Regelungen in § 8.

7       Haftung

(1)           Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit wir, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen Pflichtverletzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen haben oder aber vertragswesentliche Pflichten verletzt worden sind. Sofern der Käufer Unternehmer ist, ist unsere Haftung bei leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.

(2)           Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei etwaigen Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

8      Eigentumsvorbehalt

(1)          Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Eigentumsübergang erfolgt erst, wenn der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt auch als Sicherung für die Saldoforderung.

(2)          Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsgang zu verarbeiten, vermischen, vermengen und zu veräußern. Eine Verarbeitung von Eigentumsvorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung von Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren zu dem der anderen Waren entsprechend den §§ 947, 948 BGB zu.

(3)          Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Käufer weiter veräußert, so tritt er schon jetzt seine Forderungen aus diesem Kaufvertrag an uns ab. Im Falle der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung und anschließenden Veräußerung erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zur anderen in der neu hergestellten Sache enthaltenen Ware. Wir nehmen die vorstehenden Abtretungen hiermit an.

(4)          Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Diese Ermächtigung ist jederzeit widerruflich.

(5)          Der Käufer ist verpflichtet, auf entsprechendes Verlangen uns alle zur Geltendmachung der abgetretenen Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu übergeben, insbesondere die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Unabhängig hiervon sind wir berechtigt, die Kunden unseres Käufers von der Abtretung zu benachrichtigen.

(6)          Übersteigen unsere Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % geben wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten frei.

(7)          Wird die Ware von dritter Seite gepfändet oder erfolgt sonst ein Eingriff, der unsere Rechte gefährdet, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Wird die Erfüllung, Einziehung oder Sicherung unserer Forderungen durch Verletzung der genannten Pflichten oder sonst, z.B. durch einen Vergleichsantrag den Käufer betreffend, gefährdet, sind wir zur Rücknahme der Ware und deren Verwahrung auf Gefahr und Kosten des Käufers bis zur vollständigen Erfüllung unserer Ansprüche berechtigt, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten.

9      Schlussbestimmungen

(1)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2)          Ist der Käufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Fellbach. Wir sind jedoch auch berechtigt Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

(3)          Mit seiner Bestellung erteilt der Käufer sein Einverständnis zur Speicherung seiner im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung anfallenden personenbezogenen Daten in unserer EDV sowie zur Nutzung dieser Daten zwecks Anbahnung, Abschluss und Abwicklung von Kaufverträgen sowie Dienst- und Werkverträgen.