Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz rettet im Notfall Leben. Damit gehört sie zur PSA der Kategorie 3. Es ist eine gesetzliche Vorgabe, die Anwender mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten im richtigen Umgang mit Absturzsicherung durch einen Sachkundigen PSAgA mit Ausbildungsbefähigung gemäß DGUV Grundsatz 312-001 zu unterweisen.