Jeder Autofahrer hat ihn (oder sollte ihn haben), aber kaum jemand denkt an ihn – bis man ihn doch einmal braucht – den Verbandkasten.
Der Verbandkasten ist ein wichtiger Begleiter im Straßenverkehr. Denn bei einem Notfall, finden wir hier schnell Verbandszeug und eine Rettungsdecke, die entscheidend sein können, bis Notarzt und Rettungswagen eintreffen.
Das Haltbarkeitsdatum ist zwar nicht unbedingt lebenswichtig, aber für das Erste-Hilfe-Material im Verbandkasten rechtsverbindlich. Der Inhalt muss immer der aktuellen DIN-Norm entsprechen. Im Fall einer Fahrzeugkontrolle droht ein Bußgeld. Auch wenn gar kein Verbandkasten im Fahrzeug ist, droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 10€.
In Deutschland muss jeder PKW, LKW oder Bus einen Verbandskasten nach DIN 13164 mitführen. Bei Bussen mit mehr als 22 Plätzen für Fahrgäste müssen es sogar 2 sein.
Krafträder, Krankenfahrstühle, Zug- & Arbeitsmaschinen in Land- & Forstwirtschaft müssen dagegen keinen Verbandkasten dabei haben.
Zu einem KFZ-Verbandkasten nach DIN 13164 gehört mehr als nur Pflaster, Kompressen und Rettungsdecke. Es gibt eine Liste genormter Verbandsmaterialien:
Mindestens 2 Schutzmasken gehören nun in jedes Fahrzeug, Bus oder LKW. Aber keine Angst, ihr müsst diese nicht die ganze Zeit tragen, diese sollen für den Fall der Fälle in den Verbandskasten. Diese Regelung ist seit 01.02.2023 in Kraft. In der Übergangszeit galt die Regel nur für neue Verbandskästen und Fahrzeuge. Diese Übergangsfrist ist aber nun vorbei und die Regelung gilt nun für alle.
Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam eine passende Lösung.
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