Impressum
AWK GmbH & Co. KG
Stuttgarter Str. 112
70736 Fellbach
Deutschland
Tel.: 07113807300
Fax: 071138073099
E-Mail: info@awk-online.de
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRA 261569
Die AWK GmbH & Co. KG wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin: AWK Geschäftsführungs- GmbH, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRA 261569. Diese wiederum wird vertreten durch den Geschäftsführer: Andreas Bürkle und Nils Vermehren
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 814182247
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Datenschutzbeauftragte:
Ina Bohn
Stuttgarter Str. 112
70736 Fellbach
dsgvo@awk-online.de
Meldung zu Missständen und Verstößen zum Umwelt-, Arbeitsschutz und Verhaltenscodex
Wir verfolgen ein umfassendes Konzept zur Prävention von Wirtschaftsstraftaten (Korruption) und um rechtskonformes Handeln unseres Unternehmens und der Mitarbeiter zu gewährleisten. Zudem erfüllen wir damit die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes („Whistleblowing“) und haben eine Meldestellen-Beauftragte i.S.d. Gesetzes (im folgenden nur noch Meldestelle) ernannt.
Jeder Mitarbeiter unseres Unternehmens darf sich an die Meldestelle wenden. Insbesondere können der Meldestelle gemeldet werden:
- Hinweise auf Straftaten aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere Korruption, des Wirtschaftsordnungswidrigkeitenrechts einschließlich Versuchs- und Vorbereitungshandlungen,
- Hinweise auf sonstige strafbare Rechtsverstöße sowie
- die im Hinweisgeberschutzgesetz aufgeführten Gründe (im einzelnen zu finden unter https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html).
Entsprechende Meldungen sind zu richten an die Meldestelle, diese ist gleichzeitig die Datenschutzbeauftragte:
KONTAKTDATEN
oder nutzen Sie unser Online Formular HIER können Sie auch anonym ihre Meldung machen.
Die Meldestelle hat die Vertraulichkeit der Identität zu wahren und zwar sowohl der hinweisgebenden Person (wenn die gemeldeten Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, oder die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu dieser Annahme hatte), der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Die Identität darf ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden.
Die Meldestelle bestätigt den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen und prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt. Sie bleibt mit der hinweisgebenden Person Kontakt und prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung. Sofern erforderlich wird die hinweisgebende Person um weitere Informationen ersucht und ergreift angemessene Folgemaßnahmen nach § 18 Hinweisgeberschutzgesetz.
Die Meldestelle gibt der hinweisgebenden Person innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung oder, wenn der Eingang nicht bestätigt wurde, spätestens drei Monate und sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung. Diese Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam eine passende Lösung.